Eine Kosmetik Label Checkliste
Die EU-Kosmetikverordnung legt fest, wie kosmetische Mittel gekennzeichnet sein müssen.
Die Kennzeichnung muss unverwischbar, leicht lesbar und gut sichtbar auf dem Behältnis und der Verpackung angebracht sein.
Das Behältnis ist der Teil, der direkt mit dem kosmetischen Mittel in Berührung kommt. Es kann eine Dose, Tube, ein Tiegel oder ein Flakon sein.
Die Verpackung bezeichnet den Karton, Faltschachtel, etc. In Österreich ist das Etikett in deutscher Sprache zu verfassen.
Wenn das kosmetische Mittel zb. Seife direkt in einem Karton verpackt ist, ist dieser das Behältnis.
Nun das Ganze am Beispiel Pflege Öl für die Füße
* gemäß Anhang VII Punkt 3 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
** gemäß Punkt 2 Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
Beispiel Etikett für das Behältnis
Beispiel Etikett für die Verpackung: