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Achillea Millefolium


Destilliertes Fachwissen für Apotheker.

We don`t give answers. We come with solutions.
 
Deine Apotheke verkauft Kosmetika, im eigenen Haus hergestellt nach selbst entwickelten Rezepturen?
 
Wer sich professionell der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Kosmetika widmet, ist selbstverständlich informiert darüber, dass hier die EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 (EU-KVO) zum Tragen kommt. Mit dieser EU-Norm sind etliche Verpflichtungen verbunden, deren Nichteinhaltung mit Strafen geahndet wird, wie zB das Erfordernis, einen Sicherheitsbericht zu erstellen und richtiges Etikettieren.
 
Auch ohne diese zusätzlichen Aufwand ist der berufliche Alltag von Apotheker:innen vollgepackt genug. Deswegen wird, Hand aufs Herz, die leidige Thematik rund um die Kosmetikverordnung ab und zu etwas stiefmütterlich behandelt. Auch wenn es vielleicht gelingt, alle notwendigen Dokumente zusammenzubringen, wäre es nicht verwunderlich, wären sie nicht alle und jederzeit übersichtlich sortiert, abgelegt und auf dem neuesten Stand. Wer hat schon Zeit dafür, sich laufend darum zu kümmern?
 
Auf der To-do Liste stehen dringende und wichtige Aufgaben, und diese gehören nicht dazu.
 
Aber ist das wirklich so? Wie wichtig und dringend ist die Verpflichtung, den Bestimmungen der EU-Kosmetikverordnung Genüge zu tun?
 
Die EU-KVO ist eine wichtige Norm, die den Verbraucherschutz bei Kosmetika sicherstellen soll. Sie legt strenge Anforderungen an die Zusammensetzung, Kennzeichnung und Sicherheit von Kosmetika fest.
 
Als Apotheker:in bist du dafür verantwortlich, dass die Kosmetika, die du in deiner Apotheke verkaufst, die EU-KVO erfüllen. Dazu musst du die Kosmetika sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Informationen enthalten und sicher sind.
 
Wenn du die EU-KVO nicht einhältst, kannst du dich strafbar machen und mit Geldstrafen belegt werden. Außerdem kannst du von Verbraucher:innen auf Schadensersatz geklagt werden.
 
Deshalb können wir dir nur empfehlen, im eigenen Interesse die EU-KVO ernst zu nehmen, die Vorgaben genau erfüllen und deine Kosmetika regelmäßig auf deren Einhaltung prüfen.
 
Und hier kommen wir ins Spiel. Das Team von Achillea Millefolium.

Wer wir sind?

Dr.in Doris Plank, Chemikerin und Sicherheitsbewerterin

Dr.in Karin Ebner, Juristin und Unternehmensberaterin

Was wir bieten?

 

End-to-End Lösungen EU KVO: Wir unterstützen dich bei der Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung und beraten dich dazu bei Bedarf umfassend. Unser breiter Erfahrungsschatz ermöglicht einen Rundum-Blick, der dir zugutekommen wird.

Sicherheitsbewertung kosmetischer Produkte: Wir bewerten die Sicherheit deiner kosmetischen Produkte und liefern dir einen Sicherheitsbericht gemäß der EU-Kosmetikverordnung, wie du ihn für die normkonforme Registrierung deiner Kosmetikprodukte benötigst.

GMP: Wir beraten dich bei der Umsetzung der Good Manufacturing Practice (GMP) für Kosmetik und unterstützen dich bei der Etablierung eines Monitoring Systems.

Rohstoffe: Wir beraten dich bei der Auswahl und Verwendung von kosmetischen Rohstoffen. Dabei greifen wir sowohl auf unser chemisches Wissen als auch auf unsere Erfahrungen mit verschiedenen Lieferanten zurück.

Schulung: Wir bieten Schulungen und Seminare (online und in Präsenz) zu den Themen Kosmetikrecht, -sicherheit und -produktion.

Dokumentation: Wir erstellen und aktualisieren die Dokumentation für deine kosmetischen Produkte, wie Produktdatenblätter, Broschüren, Präsentationen und Publikationen.